This website uses cookies

We and authorised third parties use cookies. More information about the cookies, their purpose and how they are shared is explained fully in the cookies information. In order to guarantee the best possible user experience, please click "accept all". You can also save preferences or decline the use of cookies, with the exception of necessary cookies. Cookies information and more

28. Aprilveiling 2016

Auction on Friday, April 8, 2016 from 10:00

Completed | Default auction

Conditions of auction


Der Verkauf von Auktionsgegenständen erfolgt in Enschede in unserem Auktionshaus am Weerseloseweg 355 gegen Barzahlung oder Pin-Überweisung, wobei für jedes gekaufte Los eine Prämie von 28% inkl. MwSt. Und 1,00 € Zahlengeld berechnet wird. Der Verkauf erfolgt in dem Zustand, in dem sich die zu versteigernden Lose befinden, und muss von den Käufern in dem Zustand, in dem sie bei Lieferung sind, angenommen werden, ohne dass Werbung für die Echtheit, Menge, Beschreibung, Größe, Verborgenheit möglich ist oder sichtbare Mängel, Fehler, aus welchem Grund auch immer.Ein Rückgriff ist in keiner Weise möglich, Käufer müssen den Kaufpreis jederzeit akzeptieren, Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Der Versteigerer behält sich folgende Rechte vor:

1. Er kann Personen, die sich weigern, sich als Bieter oder Käufer auszuweisen, oder aus einem anderen Grund, ohne nähere Erklärung, verweigern.

2. Er kann die Auktionsreihenfolge ändern, Lose kombinieren, aufteilen, aus der Auktion entfernen oder hinzufügen, im Streitfall erneut versteigern, Fehler beheben, Lose einstellen, für Lose sofort nach der Vergabe die vollständige oder teilweise Zahlung verlangen. Wenn ein Käufer die Zahlung ablehnt oder nicht zahlen kann, wird der ersteigerte Gegenstand sofort weiterverkauft. Er kann Waren ein Gebot unter dem mit dem Verkäufer vereinbarten Limit verkaufen

Bieter können sich nicht hinter Kunden verstecken und haften gesamtschuldnerisch für das, was sie kaufen. Nach erfolgter Zuordnung gehen die Einkäufe vollständig auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wenn ein Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt, wird der Kaufpreis auf rechtlichem Wege eingezogen, wobei alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten vom fahrlässigen Käufer zu tragen sind. Lose werden erst dann ausgegeben oder dürfen erst nach vollständiger Bezahlung einschließlich Auktionskosten oder sonstiger Kosten befördert werden. Die Zahlung erfolgt mittels gesetzlicher Zahlungsmittel.Die Zahlungsfrist ist vom Versteigerer unwiderruflich festgesetzt, erfolgt jedoch immer innerhalb von 5 Tagen nach Zuteilung; Schuldenvergleich oder Skontoabzug sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unabhängig von der Höhe der Rechnung € 25,00 pro Tag an Lagerkosten berechnet, wobei Twents Veilinghuis auch das Recht hat, den Kaufvertrag zu kündigen. Die betreffende Ware kann privat oder in einer Nachauktion versteigert werden, der fahrlässige Käufer haftet für den geringeren Erlös und alle sonstigen hieraus entstehenden Kosten.Besucher, die das Gebäude oder das Gelände betreten, tun dies auf eigenes Risiko und können den Eigentümer oder Verkäufer in keiner Weise für einen Unfall haftbar machen, der ihnen passiert. Schäden, die durch Besucher an ausgestellten Waren, Einrichtungsgegenständen oder Gebäuden verursacht werden, gehen zu Lasten der Person, die den Schaden verursacht. Kauflose können auf Wunsch des Käufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers versandt werden, wobei die Versandkosten, Versicherungs- und Verpackungskosten vom Käufer zu tragen sind. Streitigkeiten aus dem Verkauf werden vom Auktionator entschieden, diese Entscheidung ist unwiderruflich. Käufer können sich weder auf die Unbekanntheit dieser Bedingungen oder eine andere Verwendung der Auktion berufen, noch können sie Ansprüche gegen den Auktionator oder einen seiner Angestellten oder den Gerichtsvollzieher / Notar erheben.


Gemälde : Wenn Sie auf Gemälde bieten, bieten Sie nur auf das Gemälde selbst.Die mögliche Liste ist als Geschenk beigefügt.

Bieten per Telefon:
Sofern angezeigt wird, dass der Käufer telefonisch bieten möchte, wird der Startpreis des Loses automatisch als Vorgebot dieses telefonischen Bieters in die Auktion einbezogen.

Versandbedingungen:


Um alle bedienen zu können, bieten wir Versandoptionen innerhalb Europas an.

• Der Versand der Pakete erfolgt auf Bestellung und Gefahr des Käufers.
• Max Maße inkl. Verpackung NL: 100x50x50cm.
• Max Maße inkl. Verpackung Ausland: 100x50x50cm.
• Die angegebenen Beträge gelten für Pakete bis zu einem Wert von 500,00 €



Bitte beachten Sie, dass es auch bei Online- Buchungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln einige Tage dauern kann, bis ein Betrag auf unserem Konto erscheint.Erst nach Zahlungseingang wird das Paket verpackt und versendet.

Versand innerhalb der Niederlande:
Paket 0-10 KG: 20,00 €
Paket 10-20 kg: 25,00 €

Versand innerhalb Deutschland:
Paket 0-10 KG: 25,00 €
Paket 10-20 kg: 35,00 €

Versandkosten innerhalb EUR1:
Paket 0-10 KG: 45,00 €
Paket 10-20 kg: 55,00 €

Versandkosten innerhalb EUR2:
Paket 0-10 KG: 55,00 €
Paket 10-20 kg: 60,00 €

Versandkosten innerhalb EUR3:
Paket 0-10 KG: 55,00 €
Paket 10-20 kg: 65,00 €

Versandkosten Weltweit
Paket 0-10 KG: € 70,00 - € 125,00
Paket 10-20 kg: € 125,00 - € 175,00

Für Pakete mit einem Wert über 500 Euro und / oder Abmessungen außerhalb der angegebenen Maximalgröße können Sie uns kontaktieren


Bedingungen fur Einlieferer:


Allgemeine Beitragsbedingungen, zu denen Waren zum öffentlichen Verkauf von Waren von / im Namen von Twents Veilinghuis in Enschede angenommen werden.

1. Unter diesen Bedingungen:
Verkäufer: Twents Veilinghuis
Mitwirkender: die Person, in deren Namen die Waren eingeführt wurden
Auktion: Jede (öffentliche) Auktion, die vom oder im Auftrag des Verkäufers durchgeführt wird.

2. Diese Bedingungen gelten für alle Teile der Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Mitwirkenden. Von diesen Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben, die von der Regierung erhoben werden können.

3. Für alle an den Verkäufer gelieferten Waren wird unterstellt, dass vorbehaltlich anderer Weisungen kein Mindestpreis (Limit) gilt. Der Mitwirkende ermächtigt den Verkäufer, die eingebrachten Waren unter vom Versteigerer festzulegenden und zu versteigernden Bedingungen sowie zu einem vom Verkäufer festzulegenden Zeitpunkt zu verkaufen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Waren ohne Angabe von Gründen abzulehnen und kann jederzeit vom Verkauf der Waren absehen.

4. Der Verkäufer bestimmt, wann die Ware verkauft wird. Die Interessen des Mitwirkenden werden so weit wie möglich berücksichtigt. Wenn auf Anweisung des Mitwirkenden die Waren nicht versteigert werden dürfen, berechnet der Verkäufer die Mitwirkendenverwahrungsgebühr und / oder die Lagerkosten.


5. Die Mitwirkenden sind berechtigt, einen Auktionsvertrag jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, 40% des Betrags gemäß der vereinbarten Grenze zu erheben.

6. Waren können für die Auktion limitiert werden. Die Bestellung hierfür muss schriftlich durch den Mitwirkenden erfolgen. Wenn der festgelegte Preis nicht erreicht wird, schuldet der Beitragende (Abhebungs-) Kosten gemäß dem in Artikel 7 angegebenen Satz. Wird die Ware bei einer Auktion von oder im Namen eines Mitwirkenden erneut gekauft, ist der Verkäufer berechtigt, sowohl den Kauf- als auch den Verkaufspreis zu berechnen .

7. Die Verkaufsprovision in Höhe von 30% (sofern im Auktionsauftrag nicht anders vereinbart) wird auf die Einnahmen berechnet, mindestens jedoch 3,50 € pro Los. Die Stornokosten betragen 3,50 € pro Los. Bezahlte Vorschüsse und / oder Auslagen wie Gold- und Silbersteuer, Transport- und / oder Versandkosten gehen immer zu Lasten des Beitragenden. Für den Transport von Waren, die von Mitarbeitern von / im Auftrag des Verkäufers ausgeführt werden, wird eine vorher vereinbarte Gebühr erhoben.Kosten, die auf Wunsch des Mitwirkenden im Zusammenhang mit der Herausgabe eines Katalogs anfallen, können grundsätzlich dem Mitwirkenden in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt so weit wie möglich innerhalb von 4 Wochen ab dem Verkaufstag. Falls ein Käufer die vom Käufer gekauften Waren nicht bezahlt und / oder nicht abholt, muss davon ausgegangen werden, dass der Verkauf in Bezug auf den Mitwirkenden nicht stattgefunden hat.

8. Die Ware wird vom Verkäufer mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Bis zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Verkäufer an den Käufer gehen alle Risiken zu Lasten des Mitwirkenden. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden an der Ware, es sei denn, dem Verkäufer wird Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt. Der Mitwirkende haftet für alle Schäden, die durch die eingereichten Gegenstände verursacht werden.

9. Der Mitwirkende muss sich auf erstes Verlangen des Verkäufers ausweisen. Der Mitwirkende sichert die Echtheit der eingebrachten Ware zu und sichert zu, dass er Eigentümer oder sonst berechtigt ist, die Gegenstände zur Versteigerung anzubieten, und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Mitwirkende ist verpflichtet, dem Versteigerer auf erstes Verlangen des Verkäufers Auskunft über die Herkunft der Ware zu geben und diese nachzuweisen. Der Mitwirkende haftet für Schäden, die auf fehlerhafte oder irreführende Angaben und / oder sonstige vom Mitwirkenden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Mitwirkende erklärt, dass der Versteigerungsverkauf der Objekte nicht durch nationale oder internationale gesetzliche Bestimmungen behindert wird.

10. Der Verkäufer ist berechtigt, ohne vorherige Mitteilung an den Mitwirkenden:
- alle Verpackungen und Verschlüsse zu öffnen und die Maßnahmen zu treffen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des Gegenstandes für nützlich hält;
- Waren zu verarbeiten (oder verarbeiten zu lassen), die sich günstig auf das Auktionsergebnis auswirken könnten;
Die im Zusammenhang mit dem Zugriff, der Aufbewahrung oder der Verarbeitung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Mitwirkenden.

11. Der Mitwirkende muss die eingeführten Waren grundsätzlich versichern und / oder versichern lassen. Der Verkäufer kann auf ausdrücklichen Wunsch des Mitwirkenden die Ware versichern oder auf Rechnung des Mitwirkenden versichern lassen.

12. Die Rücksendung der Ware erfolgt an den Mitwirkenden oder an eine vom Mitwirkenden schriftlich bevollmächtigte Person. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer zurückzuhalten.


 Back